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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Kolpinghaus Messehotel GmbH, Theodor-Hürth-Straße 2-4, 50679 Köln, Geschäftsführerin Frau Andrea Gänsslen-Halfbrodt, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter info@jsgconsulting.de oder unter Jan Schmidt-Gehring, jSG Hotel Consulting, Sandbornstrasse 8, 65197 Wiesbaden, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
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Qualitätssicherung
Die E-Mail-Adressen unserer Kunden, als auch deren weitere, im Rahmen dieser Hinweise beschriebenen Daten, werden auf den Servern von der Kolpingwerk Dienstleistungs GmbH, St.-Apern Straße 32, 50667 Köln, Deutschland für eine Qualitätsabfrage gespeichert. Qualitätssicherer verwendet diese Informationen zum einmaligen Versand und zur Auswertung unserer Dienstleistungsqualität in unserem Auftrag. Die Kolpingwerk Dienstleistungs GmbH nutzt die Daten unserer Kunden jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder an Dritte weiterzugeben.
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Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

 

§ 1. Geltungsbereich

1.1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast (nachfolgend auch Besteller genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen sowie Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

1.3.

Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1.

Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden seitens der Kolpinghaus Messehotel GmbH schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

2.2.

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.

2.3.

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

§3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1.

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Besteller gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Gast genehmigt wurden.

3.3.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
Sollte der Gesetzgeber eine Mehrwertsteuererhöhung vorsehen, so wird das Hotel die Übernachtungsraten entsprechend anpassen. Sollte innerhalb der städtischen Kommune eine weitere, hotelspezifische Abgabe oder Steuer kurzfristig, oder auch nur für einen bestimmten Zeitraum, durch den Gesetzgeber beschlossen werden, so wird diese Abgabe oder Steuer vom Hotel direkt an den Gast weitergegeben.
Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig.

3.4.

Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

3.5.

Rechnungen des Hotels sind nach vollständiger und beanstandungsfreier Leistungserbringung sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthalts des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

3.7.

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung  gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

3.8.

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.9.

Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

3.10.

Die Kolpinghaus Messehotel GmbH darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer seitens der Kolping Hotel am Römerturm GmbH akzeptierten Kreditkarten-Unternehmens anfordern.
Ausschließliche Rechnungswährung ist der EURO.

3.11.

Übersteigt der Rechnungsbetrag 500,-€, so ist die Kolpinghaus Messehotel GmbH berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

3.12.

Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zu zahlen. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Kolpinghaus Messehotel GmbH vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel vom Rechnungsempfänger eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Kolpinghaus Messehotel GmbH berechtigt Zinsen zu berechnen, die mindestens 5% über dem Nominalzins der EZB liegen. Davon unberührt bleibt das Recht, einen höheren Schaden, der sich aus dem Zahlungsverzug ergibt, in Rechnung zu stellen.
Zahlungserinnerungen werden pauschal mit jeweils EUR 10,00 in Rechnung gestellt.

3.13.

Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist der Kolpinghaus Messehotel GmbH in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

3.14.

Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von mindestens 50% der zu reservierenden Leistung ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei der Kolping Hotel am Römerturm GmbH eingegangen sein muss, damit die Reservierung rechtskräftig wird.
Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommenen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

§ 4. Rücktritt des Gastes, Stornierung, Reduzierung

4.1.

Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Für Gruppenreservierungen gilt der im Beherbergungsvertrag angegebene Zeitpunkt.

4.2.

Für Einzelreservierungen gilt der in der Reservierungsbestätigung angegebene Zeitpunkt.

Im Falle des Rücktritts eines Gastes / Veranstalters von der Reservierung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Betrages für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück.

4.3.

Für Veranstaltungen und Gruppenbuchungen:
über 56 Tage: Keine Berechnung von Bereitstellungskosten.

55. bis zum 28. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 25% des entgangenen Umsatzes (Speisen & Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Tagung x Personenanzahl,

27. bis zum 14. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Speisen & Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Tagung x Personenanzahl,

13. bis zum 3. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 75% des entgangenen Umsatzes (Speisen & Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Tagung x Personenanzahl,

binnen 72 Stunden:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 90% des entgangenen Umsatzes (Speisen & Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Tagung x Personenanzahl.

4.4.

Hat das Hotel dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf
Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.

4.5

Reduzierung bei Gruppenbuchungen (ab 7 Zimmer, bzw. Leistungen pro Person)

  • bis 56 Tage vor Anreisetermin: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 100 % kostenfrei
  • zwischen 55 und 28 Tagen: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 50 % kostenfrei
  • zwischen 27 und 14 Tagen: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 20 % kostenfrei
  • zwischen 13 und 7 Tage vor Termin: Rückgabe der gebuchten Leistungen zu 10 % kostenfrei
  • zwischen 6 und 2 Tage vor Anreisetermin: Zwei Zimmer, bzw. Leistung pro Person können kostenfrei storniert werden

§ 5. Rücktritt des Hotel

5.1.

Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach § 4 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

5.2.

Wird eine gemäß §3 Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen

einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • eine Buchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks stattfand;
  • das Hotel von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4.

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

§ 6. An- und Abreise

6.1.

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine gebuchte Mahlzeit, z.B. das Frühstück, nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

6.2.

Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

6.3.

Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend in Kenntnis zu setzen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7. Haftung

7.1.

Der Gast oder der Veranstalter haftet gegenüber der Kolpinghaus Messehotel GmbH für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2.

Die Kolpinghaus Messehotel GmbH haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Kolpinghaus Messehotel GmbH bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast
schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

7.4.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.5.

Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in
einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.6.

Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen
Leistungen auf einen Betrag von max. € 100.000,00 für Sachschäden und auf max. € 100.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Leitenden Angestellten beruhen.

7.8.

Außer in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder
bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.

7.9.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf € 800,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von € 25.000,00 versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

7.10.

Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7.11.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.12.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung
derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, gemäß geltenden Rechts Fundsachen nach entsprechender Frist zu entsorgen.

7.13.

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne
Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens,
Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

7.14.

Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch die Kolpinghaus Messehotel GmbH, ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

§ 8. Sonstiges

8.1.

Tiere können bei der Kolpinghaus Messehotel GmbH nur bei vorheriger Anmeldung aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt die Kolpinghaus Messehotel GmbH zur Berechnung der aktuell gültigen Preise für Haustiere.

8.2.

Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

§ 9.Schlussbestimmungen

9.1.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

9.2

Der Gerichtsstand ist Köln.

9.3.

Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren
auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

9.4.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.5.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.6.

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

Andrea Gänsslen-Halfbrodt
Geschäftsführung

Kolpinghaus Messehotel GmbH
Theodor-Hürth-Straße 2-4
50679 Köln

Steuer-Nr. 214/5810/1853
ID-Nr. DE 813 917 949
Amtsgericht Köln
HRB Köln 15190
Köln, 01. Januar 2018